Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
Koppenhöfer & Werner Beratungsgesellschaft mbH (KoWe)
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese AGB zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme von Leistungen und/oder Waren gelten diese AGB als angenommen.
1.2. Der Kunde kann sich im Internet auf der Website von KoWe unter http://www.ko-we.de/ unter der Rubrik Impressum die aktuelle Version herunterladen und/oder ausdrucken. Der Kunde erkennt ausdrücklich die Gültigkeit der im Internet veröffentlichten AGB an. Er verzichtet ausdrücklich auf die Papierform.
2. Leistungen
2.1. Bei Geschäften mit Unternehmern behält sich KoWe das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern, zu ersetzen und Verbesserungen vorzunehmen. KoWe ist ferner berechtigt, die Leistungen zu verringern. Dies gilt nicht für Geschäfte mit Verbrauchern.
2.2. Die von KoWe angebotenen Dienste können Einschränkungen, Bedingungen und/oder speziellen Funktionalitäten unterliegen. Der Kunde ist verpflichtet, von diesen Einschränkungen/Bedingungen Kenntnis zu nehmen und diese einzuhalten.
2.3. Soweit KoWe unentgeltliche Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
2.4. Zur Erfüllung der Vertragspflichten seitens KoWe genügen die Bereitstellung der Leistungen und/oder Waren sowie die Anzeige der Bereitstellung gegenüber dem Kunden. Die tatsächliche Nutzung durch den Kunden ist nicht relevant.
3. Angebot und Vertragsabschluss
3.1. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
3.2. Ein Vertrag kommt erst nach schriftlicher Bestätigung durch KoWe zustande. KoWe behält sich vor, einen Vertragsabschluss mittels Rechnung zu bestätigen. Kostenvoranschläge können ohne Vorankündigung um 15 % über- bzw. unterschritten werden. Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen von KoWe zumutbar sind.
3.3. Bei Dienstleistungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin, bzw. Richtpreis, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können.
3.4. Alle Unternehmern gegenüber angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
4. Lieferzeit und Lieferung
4.1. Die Ware gilt als geliefert, wenn sie das Lieferwerk, das Lager der KoWe oder deren Geschäftsräume verlassen hat.
4.2. Die Versendung von Waren und Mustern erfolgt auf Risiko und Kosten des Kunden.
4.3. Ist die durch KoWe geschuldete Leistung durch unvorhersehbare oder von KoWe unverschuldete Umstände nicht verfügbar (z. B. durch Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen - jeweils auch bei Vorlieferanten des Verkäufers - sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung), so ist KoWe berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sie den Kunden unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit unterrichtet. KoWe wird in diesem Fall dem Kunden einen bereits gezahlten Kaufpreis unverzüglich erstatten.
4.4. KoWe ist ausdrücklich in allen Fällen zur Teillieferung und Teilrechnungsstellung berechtigt.
4.5. KoWe steht das Recht zu, einem im Zahlungsverzug befindlichen Kunden von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind.
5. Software
5.1. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, bzw. Software erworben wird, so erhält der Kunde an den mit diesem Vertrag erworbenen Programmen ein einfaches Recht, die Software für eigene Zwecke zu nutzen, wobei dies ein einfaches Nutzungsrecht ist, d. h. er darf die Programme weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Kunde in vollem Umfang für den darauf entstehenden Schaden.
6. Mängelansprüche
6.1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Lieferung, soweit dieses nach ordnungsgemäßem Geschäftsgange möglich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, KoWe unverzüglich zur Anzeige zu bringen.
6.2. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung erfolgen, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
6.3. Ein Mangel der Ware liegt vor, wenn sie bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Kein Mangel liegt vor, wenn der Kunde selbst oder durch Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Kowe in die Ware eingegriffen hat und der Mangel nach dem Eingriff in die Ware aufgetreten ist, es sein denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel der Ware nicht auf dem Eingriff beruht.
6.4. Die Mängelansprüche des Kunden verjähren ein Jahr nach Gefahrübergang.
6.5. Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht von KoWe Nacherfüllung zu verlangen. Nacherfüllung erfolgt nach der Wahl der KoWe durch Behebung des Fehlers oder Neulieferung.
6.6. Der Kunde kann Ansprüche auf Nacherfüllung nur geltend machen, wenn ein im Verhältnis zu Umfang und Schwere des Mangels der Ware angemessener Teil der vereinbarten Vergütung bereits bezahlt ist.
6.7. Die Nacherfüllung gilt nach dem dritten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist KoWe hierzu nicht bereit oder nicht in der Lage, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und, sofern KoWe ein Verschulden zur Last fällt, Schadensersatz oder Ersatz der vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Die Minderung ist ausgeschlossen.
6.8. Garantiezusagen bezüglich der Ware lässt KoWe nur gegen sich gelten, wenn diese schriftlich vereinbart sind und durch KoWe oder ihren gesetzlichen Vertreter schriftlich bestätigt wurden.
7. Haftungsbeschränkung
7.1. Schadenersatz kann der Kunde nur in Fällen grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch KoWe oder durch ihre Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter verlangen. Der Schadenersatz ist in jedem Falle auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt.
7.2. Die Haftung der KoWe wegen Arglist und jener nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
7.3. Die vorstehenden Einschränkungen gelten ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung der KoWe, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen begründet wird.
7.4. KoWe haftet für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Kunde die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zur Datensicherung getroffen und dabei sichergestellt hat, dass die Daten und Programme in maschinenlesbarer Form vorliegen und mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vor jeder der vorgenannten Arbeiten, d. h. vor jedweder Tätigkeit der KoWe an Systemen des Kunden eine Datensicherung durchzuführen und das erfolgreiche Gelingen dieser Datensicherung zu überprüfen und zu dokumentieren. Hat der Kunde dies nicht getan, so ist er verpflichtet, den Mitarbeitern der KoWe dies vor Beginn jeder einzelnen Arbeit mitzuteilen.
8. Vergütung
8.1. Der Kunde zahlt dem Verkäufer den in der Vereinbarung ausgewiesenen Kaufpreis. Der Kaufpreis ist sofort fällig, Abweichungen bedürfen der Schriftform.
8.2. Im Verzugsfalle hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Verzug tritt mit Verzugsnachricht (Mahnung), spätestens jedoch 30 Tage nach Rechnungsstellung ein.
8.3. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
8.4. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
8.5. KoWe ist berechtigt, Forderungen an Dritte abzutreten.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. KoWe behält sich das Eigentum an der dem Kunden gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises aus diesem Vertragsverhältnis vor.
9.2. Wird die gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Kunde schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an den vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für KoWe. Der Kunde ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen an nicht vollständig bezahlter Ware sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung/unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an KoWe ab. KoWe ermächtigt den Kunden widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
10. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte
10.1. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
10.2. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten aus anderen als auf diesem Vertrag beruhenden Ansprüchen ist ausgeschlossen.
11. Datenschutz
11.1. KoWe ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzrechts zu verarbeiten.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Für die Geschäftsbeziehung und die gesamte Rechtsbeziehung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
12.2. Erfüllungsort ist der aktuelle Sitz der KoWe.
12.3. Änderungen und Ergänzungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung, Änderung und einen Verzicht oder Nebenabrede auf dieses Schriftformerfordernis.
12.4. Für alle Streitigkeiten, welche sich im Zusammenhang mit und aus dieser Vereinbarung ergeben, ist als ausschließlicher Gerichtsstand der aktuelle Geschäftssitz der KoWe vereinbart.
12.5. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch wirksame Bestimmungen ersetzt, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
Version vom 25.05.2018