Datenschutz | Aufsicht

Aufsichtsbehörden

Websites der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz
Links zu den Websites der Behörden sowie direkte Links zu vorhandenen Meldeportalen oder Informationen für:

Meldung der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (DSB)
Gemäß Art. 37 Abs. 7 DSGVO muss der Verantwortliche (datenverarbeitende Stelle), sofern er einen Datenschutzbeauftragten benannt hat, die Kontaktdaten der/s Datenschutzbeauftragten veröffentlichen und an die zuständige Aufsichtsbehörde melden.

Meldung von Verletzungen des Datenschutzes
Gemäß Art. 33 Abs. 1 DSGVO muss der Verantwortliche (die datenverarbeitende Stelle) eine Verletzung des Datenschutzes gem. Art. 4 Nr. 12 DSGVO an die zuständige Aufsichtsbehörde melden.

Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Jede betroffene Person hat gem. Art. 77 Abs. 1 DSGVO das Recht sich bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt.

(Stand 20.09.2019, bitte gerne Feedback geben, falls Links fehlen oder nicht mehr aktuell sind) 

Deutschland

Aufsichtsbehörden / Landesdatenschutzbeauftragte

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Europa

Aufsichtsbehörden (Auswahl)