Datenschutzbeauftragte

Wir stellen den Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen

Unsere qualifizierten Datenschutzbeauftragten sind Experten für Recht, IT und Betriebswirtschaft.
Sie haben darüber hinaus alle persönlichen Qualitäten, die das Datenschuzterecht fordert.
Langjährige Erfahrung im Umgang mit betrieblichen Prozessen und tiefes IT-know-how machen den Unterschied.

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalens formulierte in ihrem 17. Datenschutzbericht:
„Grundsätzlich ist die Möglichkeit für die Bestellung externer Beauftragter [] oft eine praktikable Lösung, da sie häufig selbst nicht über Personal verfügen, das die [] erforderliche fachliche Eignung hat. Hier kann eine externe Person [] kostengünstiger und fachlich qualifizierter arbeiten."

Art. 37 DSGVO i. V. m. § 38 BDSG regelt eindeutig, ab wann eine Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) vorliegt.