Das Landgericht Bonn hat am 24.05.2022 in einem Hinweisbeschluss klargestellt, dass in einer Auskunftserteilung gem. Art. 15 DSGVO auch bereits im Vorfeld auf andere Weise erteilte Informationen enthalten muss.
Die DSGVO fordert zur Transparenz der Verarbeitung folgendes:
"Der Verantwortliche trifft geeignete Maßnahmen, um ... alle Mitteilungen ..., die sich auf die Verarbeitung beziehen, ... in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln;"
Dies hat zur Folge, dass hier auf den Empfängerhorizont abgestellt werden muss.
Unser Büro in Wiesbaden ist wieder nach Terminabsprache für Besuche offen.
Grundsätzlich finden vor-Ort-Termine wieder statt.
Gruppen- bzw. Klassenraumschulungen vor Ort bleiben vorerst ausgesetzt, hier verweisen wir auf die Möglichkeiten der Fernschulung per Online-Meeting bzw. unserer Online-Kurse zu Standardthemen.
Unsere Berater sind ausnahmslos im Homeoffice tätig.
Dies haben wir konsequent dauerhaft umgesetzt, auch über ein zukünftiges Ende der Pandemie hinaus!
Die Beratung erfolgt weiterhin grundsätzlich per Telefon, Email, Online-Meeting etc.
Wir bitten Sie in aller Form um Verständnis, falls eine der obigen Maßnahmen negative Auswirkungen für sie hat. Wir sind bemüht, alles so zu organisieren, dass keine Einschränkungen in der Beratung entstehen.
Sollte sich an der Lage etwas ändern, dass wiederum Anpassungen der obigen Maßnahmen erfordert, werden wir Sie informieren. Ebenso wenn die Maßnahmen wieder aufgehoben werden.
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Unsere qualifizierten Datenschutzbeauftragten sind Experten für Recht, IT und Betriebswirtschaft.
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Implementierung und Erweiterung des Datenschutzmanagementsystems (DSMS).
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Professionelle Unterstützung als Backup oder in speziellen Fragen.
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Mehr als 25 Jahre Erfahrung in den Bereichen IT, Datensicherheit und Datenschutz.
Wir führen ausschließlich langfristige vertrauensvolle Beziehungen mit unseren Kunden.
Unser Erfolg beruht auf der Zufriedenheit unserer Kunden.
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